Schulprobleme / Zuständigkeit bei schulischen Problemen, Schulbahn-Beratung und schulrechtlichen Fragen
Allgemeine Vorgehensweise (Empfehlung des Ministeriums):
Bei Problemen in der Klasse bzw. bei schulischen Problemen jeder Art wird empfohlen, folgenden Weg einzuhalten:
- Besprechnung mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand oder mit der Fachlehrkraft. Sollte dieses Gespräch nicht die Lösung des Problems gebracht haben, ist die nächste Ansprechperson:
- die Schulleiterin / der Schulleiter (Direktion). Ist das Problem auch auf dieser Ebene nicht zu lösen, dann ist
- die Schulbehörde erster Instanz (in der Regel der Landesschulrat) zuständig.
- Die nächste und für alle Schulen letzte Stufe ist die Schulbehörde zweiter Instanz (Bundesministerium für Bildung und Frauen).
Die VertreterInnen der Elterngemeinschaft leisten Hilfestellung bei allgemeinen Problemen im schulischen Bereich, soweit diese in die Kompetenz des Elternvereins fallen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Dokumenten bzw. auf folgenden Webseiten:
- Frühwarnsystem
- Gesprächsleitfaden
- Schulführer (Landesschulrat Tirol)
- Informationen zu Möglichkeiten bei einem oder mehreren "Nicht genügend":
- Ein "Nicht genügend" im Jahreszeugnis
- Zwei "Nicht genügend" im Jahreszeugnis
- Drei oder mehr "Nicht genügend" im Jahreszeugnis
- Widerspruch gegen die Nichtberechtigung zum Aufsteigen
- Möglichkeit des Aufsteigens mit einem oder mehreren "Nicht genügend" auf Grund des Wechsels von der allgemein bildenden höheren Schule in die Hauptschule
- Durchführung von Wiederholungsprüfungen