Öffentliche Förderungen

Beihilfen und Stipendien

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Bildungsdirektion für Tirol pflegt eine Seite zu Beihilfen des Bundes.

Schülerfreifahrt

Als Grundvoraussetzung für die Schülerfreifahrt muss ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe gegeben sein.

Schulticket Tirol

Darüber hinaus kann beim VVT recht günstig das "Schulticket Tirol" erworben werden, das als Netzkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Tirol gilt.

Schulfahrtbeihilfe

Wenn eine Teilnahme an der Schülerfreifahrt nicht möglich ist, wird - sofern keine andere unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit besteht - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Geldleistung in Form einer Schulfahrtbeihilfe gewährt.

Eine Fahrtenbeihilfe gibt es auch für jene Schülerinnen und Schüler, die für Zwecke des Schulbesuches oder der Lehre notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am oder in der Nähe des Schulortes bzw. der betrieblichen Ausbildungsstelle bewohnen.

Auch Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen.

Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.

Fahrtkostenzuschuss des Landes Tirol

Weiters kann auch beim Land Tirol um Fahrkostenzuschuss angesucht werden.

Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann von Schülerinnen/Schülern genutzt werden, die an ihrem Wohnort (bzw. dem Wohnort ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten) keinen geeigneten Schulplatz finden konnten. Dabei muss die Schülerin/der Schüler eine Schule besuchen, von der aus sie/er nicht täglich nach dem Unterricht nach Hause fahren kann.

Links zu Verkehrsunternehmen

Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Mit dieser finanziellen Unterstützung durch öffentliche Stellen in Form einer einmaligen Zahlung werden sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler unterstützt, um an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen zu können.

Die Schulveranstaltungen müssen außerhalb der Schule stattfinden und mehr als vier Tage dauern, beispielsweise Skikurse, Projekt- und Sportwochen oder Sprachferien. Schulveranstaltungen mit kürzerer Dauer, wie etwa Exkursionen, Lehrausgänge oder Wandertage werden finanziell nicht unterstützt.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers und kann bis zu 216 Euro betragen, höchstens aber so viel, wie von der Schule für die betreffende Veranstaltung als Kostenbeitrag festgesetzt wurde.

Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.

Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Schulen sowie Schulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.

Schülerbeihilfe

Schülerbeihilfe beantragen kann, wer

  • eine österreichische mittlere oder höhere Schule (ab der 10. Schulstufe) besucht,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, aber aus einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat kommt – je nach Maßgabe der Übereinkommen;
  • Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder aus einem Drittstaat kommt bzw. staatenlos ist, ein Elternteil aber in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und hier auch den Lebensmittelpunkt hatte,
  • sozial bedürftig ist und
  • den Schulbesuch vor der Vollendung des 35. (bzw. bei bestimmten Voraussetzungen des 40.) Lebensjahres begonnen hat.

Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.

Schulkostenbeihilfe

Die Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol soll die Familien in ihrer finanziellen Belastung durch den Schulbesuch ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 - 15 Jahren unterstützen. Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.

Das Antrag ist grundsätzlich online einzubringen, Ausnahmen davon sind möglich. Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.