Schulprobleme / Zuständigkeit bei schulischen Problemen, Schulbahn-Beratung und schulrechtlichen Fragen
Allgemeine Vorgehensweise (Empfehlung des Ministeriums):
Bei Problemen in der Klasse bzw. bei schulischen Problemen jeder Art wird empfohlen, folgenden Weg einzuhalten:
- Besprechnung mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand oder mit der Fachlehrkraft. Sollte dieses Gespräch nicht die Lösung des Problems gebracht haben, ist die nächste Ansprechperson:
- die Schulleiterin / der Schulleiter (Direktion). Ist das Problem auch auf dieser Ebene nicht zu lösen, dann ist
- die Schulbehörde erster Instanz (in der Regel die Bildungsdirektion für Tirol) zuständig.
- Die nächste und für alle Schulen letzte Stufe ist die Schulbehörde zweiter Instanz (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung).
Die VertreterInnen der Elterngemeinschaft leisten Hilfestellung bei allgemeinen Problemen im schulischen Bereich, soweit diese in die Kompetenz des Elternvereins fallen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Dokumenten bzw. auf folgenden Webseiten:
- Frühwarnsystem
- Gesprächsleitfaden
- Tiroler Schulen
- Informationen zu Möglichkeiten bei einem oder mehreren "Nicht genügend":